Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefan Binder Videoproduktion
Stefan Binder
Obkirchergasse 7/16
1190 Wien
Österreich

Gewerbe: Filmproduktion
GISA-Zahl: 38080678
Berufszweig: Filmproduktion, inkl. der Herstellung von Multimediaproduktionen
Stand: Juni 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Stefan Binder im Bereich Filmproduktion, Videoproduktion, Multimediaproduktion, Kameraarbeit, Schnitt, Color Grading, Tonbearbeitung, Social-Media-Content, Eventvideos, Imagevideos, Produktvideos, Interviews, Hochzeitsvideos, medizinische Kursproduktionen sowie sonstige audiovisuelle Dienstleistungen.

Diese AGB gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Stefan Binder ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Konsumentenschutzbestimmungen vorrangig.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Stefan Binder sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail, mündlich oder auf sonstige Weise annimmt und Stefan Binder den Auftrag bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Vereinbarung.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss können zu zusätzlichen Kosten führen.


3. Leistungsumfang und Durchführung

Stefan Binder erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach branchenüblichen professionellen Standards.

Kreative Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich Bildgestaltung, Schnitt, Musikvorschlägen, Farblook, Dramaturgie, Auswahl der Szenen und Gestaltung des finalen Videos, liegen bei Stefan Binder, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen, Logos, Texte, Ansprechpartner, Drehgenehmigungen, Timings und sonstigen Materialien rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer Verschiebung des Liefertermins und/oder zu Zusatzkosten führen.

Stefan Binder ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte wie Kameraleute, Fotografen, Assistenten, Sprecher, Cutter, Coloristen, Tonbearbeiter oder andere Dienstleister beizuziehen.


4. Termine, Drehorte und Wetter

Vereinbarte Drehtermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

Bei Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das Risiko für wetterbedingte Einschränkungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Muss ein Dreh aus Gründen verschoben werden, die nicht von Stefan Binder zu vertreten sind, insbesondere aufgrund von Wetter, Krankheit von Mitwirkenden, fehlenden Genehmigungen, gesperrten Locations oder organisatorischen Problemen auf Kundenseite, können bereits entstandene Kosten und reservierte Arbeitszeit verrechnet werden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an den Drehorten die notwendigen Drehgenehmigungen, Zutrittsrechte und Einwilligungen vorliegen.


5. Preise, Zahlung und Kleinunternehmerregelung

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei größeren Projekten kann Stefan Binder eine Anzahlung oder Teilzahlungen verlangen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Drehtage, zusätzliche Schnittversionen, kurzfristige Änderungen, zusätzliche Social-Media-Clips, Untertitel, Express-Bearbeitung, Musiklizenzen, Sprecherkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten oder externe Dienstleister.

Stefan Binder ist Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt.


6. Abnahme, Korrekturen und Änderungswünsche

Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber eine Vorschauversion oder finale Version des Videos.

Sofern nicht anders vereinbart, ist eine angemessene Korrekturrunde im Angebot enthalten.

Weitere Korrekturrunden, grundlegende Konzeptänderungen oder Änderungswünsche nach bereits erfolgter Freigabe können zusätzlich verrechnet werden.

Als Korrekturen gelten Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts, etwa kleinere Schnittanpassungen, Textänderungen oder Austausch einzelner Szenen.

Eine komplette Neugestaltung, Änderung der kreativen Richtung oder nachträgliche Erweiterung des Projekts gilt nicht als einfache Korrektur und wird gesondert angeboten.

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Vorschau keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern Stefan Binder den Auftraggeber zuvor darauf hingewiesen hat.


7. Lieferung und Archivierung

Die Lieferung erfolgt digital, zum Beispiel per Download-Link, Cloud-Link, SwissTransfer, WeTransfer, Vimeo, Google Drive oder einer vergleichbaren Plattform.

Das finale Video wird im vereinbarten Format geliefert. Standardmäßig erfolgt die Lieferung als digitale Videodatei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine dauerhafte Archivierung des Rohmaterials ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Stefan Binder ist berechtigt, Projektdateien, Rohmaterial und Zwischendateien nach angemessener Zeit zu löschen, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung besteht.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung der gelieferten finalen Dateien selbst verantwortlich.


8. Rohmaterial und Projektdateien

Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien, Timelines, LUTs, Presets, Arbeitsdateien und sonstige Produktionsdaten sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung.

Die Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich verrechnet werden.

Stefan Binder behält sich vor, Rohmaterial nicht oder nur in technisch geeigneter Form herauszugeben, sofern Rechte Dritter, Musiklizenzen, Persönlichkeitsrechte oder sonstige berechtigte Interessen entgegenstehen.


9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Sämtliche von Stefan Binder erstellten Werke, insbesondere Videos, Schnittfassungen, Konzepte, Musiklayouts, Texte, Grafiken, Animationen, Fotos und sonstige audiovisuelle Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte am final gelieferten Werk.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für TV, Kino, bezahlte Werbekampagnen, internationale Kampagnen, Weiterverkauf, Bearbeitung durch Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Stefan Binder ist berechtigt, die erstellten Arbeiten als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Showreels, Präsentationen und Portfolios zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Bei vertraulichen Projekten, internen Schulungsvideos, medizinischen Inhalten, noch nicht veröffentlichten Produkten oder sensiblen Unternehmensinformationen erfolgt eine Referenznutzung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.


10. Musik, Lizenzen und Fremdmaterial

Musik, Stockmaterial, Schriften, Grafiken, KI-generierte Inhalte, Sprecherleistungen oder sonstige Fremdleistungen werden nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Materialien wie Logos, Fotos, Videos, Texte, Musikstücke oder Grafiken rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber hält Stefan Binder schad- und klaglos, wenn durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien Rechte Dritter verletzt werden.

Kosten für Musiklizenzen, Stockmaterial, Sprecher, Übersetzungen, Untertitel oder sonstige Fremdleistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


11. Mitwirkungspflichten und Rechte Dritter

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle notwendigen Zustimmungen von abgebildeten Personen, Mitarbeitenden, Gästen, Interviewpartnern, Models, Künstlern oder sonstigen Beteiligten vorliegen.

Bei Veranstaltungen informiert der Auftraggeber die Teilnehmenden darüber, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden und zu welchem Zweck diese verwendet werden.

Bei Drehs auf fremden Grundstücken, in Unternehmen, öffentlichen Räumen, Locations oder Veranstaltungsorten sorgt der Auftraggeber für die erforderlichen Genehmigungen.

Bei Drohnenaufnahmen sind etwaige behördliche Genehmigungen, Sicherheitsvorgaben und örtliche Einschränkungen vorab zu klären. Drohnenaufnahmen erfolgen nur, wenn sie rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig sind.


12. Stornierung und Verschiebung

Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, kann Stefan Binder bereits entstandene Kosten, reservierte Arbeitszeit und organisatorischen Aufwand verrechnen.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Richtwerte:

Bis 30 Tage vor dem Drehtermin: 25 % des vereinbarten Honorars.

29 bis 14 Tage vor dem Drehtermin: 50 % des vereinbarten Honorars.

13 bis 7 Tage vor dem Drehtermin: 75 % des vereinbarten Honorars.

Weniger als 7 Tage vor dem Drehtermin: 100 % des vereinbarten Honorars.

Bereits entstandene externe Kosten, etwa für Assistenten, Sprecher, Location, Musik, Reise, Unterkunft oder gemietetes Equipment, sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zu ersetzen.

Eine einvernehmliche Terminverschiebung ist möglich, sofern ein Ersatztermin verfügbar ist.


13. Haftung

Stefan Binder haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht gehaftet.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter haftet Stefan Binder nur bei Vorsatz oder soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

Für technische Ausfälle, höhere Gewalt, Wetterbedingungen, Stromausfall, Ausfall von Plattformen, Datenübertragungsprobleme oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Stefan Binder wird keine Haftung übernommen.

Stefan Binder arbeitet mit branchenüblicher Sorgfalt und erstellt nach Möglichkeit Sicherheitskopien. Eine absolute Ausfallsicherheit kann jedoch nicht garantiert werden.


14. Datenschutz

Stefan Binder verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bei Veranstaltungen, Unternehmensdrehs oder Interviews die betroffenen Personen über die Verarbeitung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen informiert werden.


15. Namensnennung

Stefan Binder ist berechtigt, bei veröffentlichten Werken als Urheber oder Produzent genannt zu werden, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.

Eine Namensnennung kann beispielsweise in Videobeschreibungen, Credits, Social-Media-Posts oder im Impressum erfolgen.

Bei Social-Media-Veröffentlichungen ist eine Verlinkung auf Stefan Binder wünschenswert, sofern dies zum jeweiligen Format passt.


16. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Erfüllungsort ist Wien.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich zulässig.